Offizieller Entwurf der neuen EU – Datenschutzverordnung veröffentlicht.

Offizieller Entwurf der neuen EU – Datenschutzverordnung veröffentlicht.

mausWie von unserer Seite bereits vermutet, veröffentlichte die EU-Kommisarion für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft Viviane Reding  letzte Woche den ersten offiziellen Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung. Sie soll die bis jetzt geltende EU-Richtlinie 95/46/EG und das in Deutschland geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzen. Ergänzend soll eine Richtlinie verabschiedet werden, die den Datenschutz für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit regelt.
Ziel der Datenschutzverordnung ist die Vereinheitlichung der europäischen Datenschutzregelungen. Bisher wurde versucht das Datenschutzrecht durch Richtlinien  zu vereinheitlichen. Jedoch konnten bis heute – 17 Jahre nach der letzten Richtlinie – nur geringfügige Erfolge festgestellt werden. Im großen und Ganzen sind die Datenschutzvorschriften der Mitgliedstaaten noch zu individuell. Die Einführung der neuen Datenschutzverordnung soll die Vereinheitlichung vorantreiben und einen erhöhten Rechtsschutz garantieren.
Dieses Vorhaben stieß bereits Anfang Januar 2012 auf ein breites Medienecho. Der Verfassungsrichter Masing äußerte sich in der Süddeutschen Zeitung bezüglich der Datenschutzrechtverordnung kritisch. Der positive Effekt der Harmonisierung werde dadurch getrübt, dass nun nationales Recht keine Anwendung mehr fände. Die von dem BVerfG entworfene Rechtsprechung zum Datenschutzrecht verkomme daher zur Makulatur.
Nicht nur diese Kritik führte dazu, dass wir Ihnen nun die wichtigsten Punkte der EU-Datenschutzverordnung zusammengefasst haben.

Lesen Sie nachfolgend, welchen Inhalt der Entwurf hat, welche Änderungen seit dem ersten inoffiziellen Entwurf vorgenommen wurden und welche Konsequenzen sich aus einer neuen EU-Datenschutzverordnung ergeben werden.

Fernabsatzrecht trotz Besuch des Ladengeschäfts - AG Frankfurt/M., Urteil vom 6.6.2011 - 31 C 2577/10 (17)

Fernabsatzrecht trotz Besuch des Ladengeschäfts - AG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.6.2011 - 31 C 2577/10 (17)

Fernabsatzrecht trotz Besuch des Ladengeschäfts - AG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.6.2011 - 31 C 2577/10 (17)

Fernabsatzrecht trotz Besuch des Ladengeschäfts? Bei dieser Überschrift werden nicht nur Sie stutzig. Letztlich handelt es sich doch um zwei Begriffe die sich augenscheinlich ausschließen.  Dass dies jedoch nicht zwingend notwendig ist, beweist nun eine Entscheidung des AG Frankfurts.

Sachverhalt

Die Kläger suchten am 23.12.2009 die Verkaufsräume der Beklagten auf, um sich über einen Kaminofen zu informieren. Drei Wochen später übermittelte der Beklagte den Klägern per E-Mail ein Angebot über zwei Öfen. Dieses Angebot wurde durch die E-Mail der Kläger vom 12.02.2010, also gut eineinhalb Monate später, angenommen.
Da der Ofen jedoch nicht die erwünschte Anforderungen erfüllte, erklärte die Klägerin am 02.04.2010 die Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft gem. § 119 II BGB. Im gleichen Schreiben widerrief sie auch den Kaufvertrag nach den §§ 312b ff. BGB. Die bereits erfolgte Anzahlung soll rücküberwiesen werden.

Lesen Sie nachfolgend, wie die Frankfurter Richter für Ihre Entscheidung begründeten

Hinweisbeschluss des BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09 (TÜV)

BGH HinweisbeschlussHinweisbeschluss des BGH,  24.03.2011 - I ZR 108/09 (TÜV)

Mit dem Begriff der Klagehäufung können nur die wenigsten Nichtjuristen etwas anfangen. Er beschreibt die Situation, dass in ein und derselben Klage mehrere Streitgegenstände geltend gemacht werden. Dabei darf der Kläger das Gericht jedoch nicht im Unklaren lassen, über welchen Antrag zuerst entschieden werden soll. In diesem Fall würde es sich um die nach h.M. unzulässige Form der "alternativen Klagehäufung" handeln. Über die Zulässigkeit der alternativen Klagehäufung im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes  hatte im März 2011 auch der zuständige Senat des BGH zu entscheiden. Anders als in der Vergangenheit entschied sich der Senat aber gegen die Zulässigkeit einer alternativen Klagehäufung. Dabei bediente er sich der Argumente mit denen die Zulässigkeit alternative Klagehäufung auch im einfachen Zivilprozess verneint wird.

Neue EU-Datenschutzverordnung im Januar ?

identitt_sNeue EU-Datenschutzverordnung im Januar ?

Wie vor kurzem durchsickerte, wird Ende Januar 2012 ein offizieller Entwurf für eine neue Datenschutzverordnung veröffentlicht. Nach dem inoffiziellen Entwurf, der bei der europäischen Kommission bekannt wurde, soll die neue Datenschutzverordnung die bisherige Europäische Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) ersetzen.

Die Europäische Kommission möchte dabei eine Vorbildfunktion einnehmen. Sie will weltweite Standards für den Datenschutz setzen. Dabei ist die Kommission bestrebt auch eine Wirkung über die europäischen Grenzen hinaus zu entfalten. Dies würde natürlich zu einer zunehmenden Rechtssicherheit im Bereich des Datenschutzrechts führen und auch den grenzüberschreitenden Warenverkehr beim Verkauf in Olineshops erheblich vereinfachen.

Sobald der offizielle Entwurf zur neuen Datenschutzverordnung veröffentlicht wird, werden wir darüber ausführlicher berichten.

Den inoffiziellen Entwurf können sie hier einsehen.


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Störerhaftung von Google ? Rechtsverletzende Einträge im Google-Suchindex - OLG Hamburg – 7 U 51/10

Störerhaftung von Google - OLG Hamburg – 7 U 51/10

Google StörerhaftungGoogle wurde in diesem Jahr mit vielen bedeutenden Verfahren konfrontiert. Das Urteil des hanseatischen Oberlandesgerichts (Az.: OLG Hamburg – 7 U 51/10) ist eines davon. Deutlich hebt der zuständige Senat hervor, dass Google nicht pauschal für rechtsverletzende Einträge im Such-Index auf Grund der Störerhaftung haftet. Aber wie begründete das OLG Hamburg seine Rechtsansicht?
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