News

Widerrufsbelehrung 2014 – Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – VRRL

Widerrufsbelehrung 2014 – Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – VRRL Widerrufsbelehrung 2014 – Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – VRRL
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 02.04.2014

Neue Widerrufsbelehrung 2014

In unserer neuen Reihe „Im Fokus: Die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie“ informieren wir Sie umfassend über die neue EU-Richtlinie bzgl. der Rechte der Verbraucher. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen im Fernabsatzrecht vor und weisen Sie auf entscheidende Details hin. Lesen Sie in diesem Beitrag welche Änderungen sich für die Widerrufsbelehrung 2014 ergeben werden und ab wann diese Änderungen gelten.

Bildnachweis : Blue 3D Question Mark – © Angelo Sarnacchiaro – Fotolia.com

Neues Widerrufsrecht

Der Bundesgesetzgeber hat das Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet. Die Umsetzung geht mit einer Reihe neuer gesetzlicher Vorgaben für Händler einher, die zum 13. Juni 2014 in Kraft treten werden. In unserer Reihe „Im Fokus: Die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie“ informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen die Änderungen der Widerrufsbelehrung 2014 vor. Daneben gibt es weitere umfassende Änderungen im Bereich Fernabsatz, welche wir in den nächsten Tagen hier vorstellen.

Neue Widerrufsbelehrung 2014

Eine falsche Widerrufsbelehrung ist einer der häufigsten Gründe für eine Abmahnung. Das Kopieren einer „Musterwiderrufsbelehrung“ ist ab Juni 2014 nicht mehr möglich. Aus den möglichen Kombinationen des neuen Widerrufsrechts ergeben sich ca. 40 Varianten für eine Widerrufsbelehrung.

So kommt es beispielsweise darauf an, ob Sie eine Bestellung in einem, oder in mehreren Paketen ausliefern. Sie müssen also schon bei der Bestellung wissen, wie genau Sie ausliefern und dementsprechend die dafür passende Widerrufsbelehrung bereitstellen. Auch gibt es für Dienstleistungen und für digitale Güter eine abweichende Form der Widerrufsbelehrung. Außerdem sind die Möglichkeiten der Erklärung des Widerrufes, bsp. des Widerrufsformulars zu berücksichtigen.

Entsprechende dynamische Widerrufsbelehrungen müssten aber aufwändig und daher mit sehr hohen Kosten im Online-Shop programmiert werden. Eine Alternative dazu, ist das Verwenden einer angepassten Musterbelehrung, die die meisten Probleme umgeht und es Ihnen auch ohne zusätzliche Programmierkosten ermöglicht, rechtssicher zu handeln. Es ist durchaus möglich, ohne 5 verschiedene Belehrungen zu arbeiten. Hierzu müssen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Formulierungen für die häufigsten Konstellationen in einer Musterwiderrufsbelehrung zusammengefasst werden. Ein 100%iger Abmahnschutz ist jedoch durch diese Lücken im Gesetz nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen daher eine professionelle Beratung, da hier schnell teure Fehler gemacht werden. 

Die neue Widerrufsbelehrung muss nachts am 13.06.2014 um 00:00 Uhr online stehen. Es gibt keine Übergangsfrist wie einst im Jahr 2011 als es die letzte Änderung gab.

Nachfolgend finden Sie das amtliche Muster, um eine neue Widerrufsbelehrung zu erstellen. Sie dürfen dieses Muster jedoch auf keinen Fall einfach 1:1 ohne Anpassungen kopieren

 

Anlage 1 [1] [2]

(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2)

 

Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag [1].

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([2]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. [3]

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. [4]

[5]

[6]

 

Gestaltungshinweise:

 

[1]Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein:

 

a)im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: „des Vertragsabschlusses.“;

 

b)im Falle eines Kaufvertrags: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“;

 

c)im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“;

 

d)im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“;

 

e)im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“

 

[2]Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ein.

 

[3]Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: „Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“

 

[4]Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Falle des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: „Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“

 

[5]Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat:

 

a)Fügen Sie ein: –„Wir holen die Waren ab.“ oder –„Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.“

 

b)fügen Sie ein: –„Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“; –„Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“; –Wenn Sie bei einem Fernabsatzvertrag nicht anbieten, die Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, und die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von … EUR [Betrag einfügen].“, oder, wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa … EUR [Betrag einfügen] geschätzt.“ oder –Wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.“ und

 

c)fügen Sie ein: „Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“

 

[6]Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“


[1] Anl. 1 neu gef. mWv 13. 6. 2014 durch G v. 20. 9. 2013 (BGBl. I S. 3642)
[2] Im BGBl. I sind die hier in eckigen Klammern wiedergegebenen Bezugnahmen auf die Gestaltungshinweise als geschlossene Kästchen dargestellt.

Muster-Widerrufsformular

Zusätzlich zu der eigentlichen Widerrufsbelehrung müssen Händler den Verbraucher nun nach § 356 BGB ein sog. Muster-Widerrufsformular (Angaben zum Unternehmer bereits ausgefüllt!) zur Verfügung stellen. Sinn dieses Widerrufsformular ist es, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht sehr einfach ausüben kann. Dieses Formular muss im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung eingebunden werden. Die Einbindung erfolgt am Besten in räumlicher Nähe zur Widerrufsbelehrung. Dies gilt auch dann, wenn das Widerrufsrecht in Ihrem Online-Shop schon jetzt online erklärt werden kann. Wenn Sie die Möglichkeiten des Online-Widerrufs direkt über Ihren Shop anbieten, müssen Sie den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) bestätigen. Diese E-Mail gilt als Beweis für den Verbraucher. Das Formular ist von der Gestaltung her in allen EU-Ländern gleich, lediglich die jeweilige Sprache unterscheidet sich. Der Kunde kann das Formular nutzen, er muss es aber nicht. An dem 13.06.2014 ist ein Widerruf z.B. auch per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief möglich. Es ist unbedingt auf einen rechtskonformen Einsatz des Muster-Widerrufsformulars zu achten. Ein nicht-rechtskonformer Einsatz führt ggf. zu Abmahungen und zu einem Widerrufsrecht von einem Jahr.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-
Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
-Bestellt am (*)/erhalten am (*)
-Name des/der Verbraucher(s)
-Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
_______________
(*) Unzutreffendes streichen.

Rücksendekosten („40-Euro Klausel“)

Ab dem 13.06.2014 trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nach Erklärung des Widerrufs. Es ist nun nicht mehr vorgesehen, dass der Verkäufer die Rücksendekosten bei einem Bestellwert über 40 Euro übernimmt. Diese Regelung ist eindeutig ein Vorteil für Online-Händler. Wir gehen jedoch davon aus, dass in der Praxis die Rücksendekosten trotzdem übernommen werden. Dies wird aber nicht juristisch begründet, sondern vielmehr als Service am Kunden, um ggf. einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.

Downloads

Künftig ist in § 355 V n.F. BGB geregelt, dass es kein Widerrufsrecht beim Kauf von digitalen Gütern und Downloads gibt, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat (Start des Downloads) und der Verbraucher vorab darauf hingewiesen wurde, dass er das Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist verliert und darin ausdrücklich eingewilligt hat.

Neue Widerrufsfristen

Ebenfalls neu gefasst, sind die Regelungen zum Erlöschen der Widerrufsfrist in § 355 n.F. BGB. Es gibt nun eine einheitliche Frist von 14 Tagen, wenn korrekt belehrt wird bzw. 1 Monat, wenn nicht nach Vertragsschluss in Textform belehrt wurde. Auch eine weitere Regelung kommt Online-Händlern entgegen. Das Widerrufsrecht beginnt, sobald die Ware beim Verbraucher eingegangen ist, und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher automatisch – unabhängig davon, ob der Online-Händler seine Kunden über das Bestehen eines Widerrufsrechtes informiert hat. Auch diese Neuerung ist eine Verbesserung der Verkäufer-Rechte.

Widerruf in Textform oder per Telefon

Verbraucher müssen Verträge künftig nicht mehr in Textform, also per Mail, Fax oder Brief, widerrufen. Ein Vertrag kann auch per Telefon widerrufen werden. Abmahnungen wegen der Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung dürften damit nicht mehr vorkommen. Wegen der  Beweislast raten wir Verbrauchern jedoch nicht dazu, einen Vertrag per Telefon zu widerrufen. In Zukunft muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden. Nach der bisherigen Regelung im Gesetz konnte der Widerruf eines Vertrags auch durch kommentarlose Rücksendung der Ware erfolgen. Der Widerruf muss vom Verbraucher nach § 355 II BGB eindeutig erklärt werden. Nach dem Widerruf hat die Erstattung des ggf. gezahlten Geldes zwar nach wie vor Zug um Zug gegen „Rückgabe“ der Ware zu erfolgen. Ab 13. Juni 2014 hierfür jedoch eine Frist von 14 Tagen, anstatt aktuell 30 Tagen.

Fazit:

Die Liste der Änderungen alleine beim Widerrufsrecht ist sehr umfangreich. Außerdem sind in den AGB und im Bestellprozess Änderungen notwendig, welche jeder Shopbetreiber zum 13.06.2014 umsetzen muss. Die amtliche Musterwiderrufsbelehrung (s.o.) muss immer individuell angepasst werden. Die konkrete Formulierung der Widerrufsbelehrung ist immer abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell. Hierzu sollten Sie sich professionell beraten lassen, um Abmahnungen zu vermeiden. Übrigens: Ab dem 13.06.2014 gibt es keine Rückgabebelehrung mehr.


Falls Sie weitere Fragen zur neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie oder zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Checks anbieten. Unser Website-Check löst das oben beschriebene Problem, dazu erhalten Sie anwaltlich geprüfte Rechtstexte. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.