Abmahnung Winterhoff Rechtsanwalt Fachanwalt - Erfurt - Warnung an Werbeagenturen

akten kleinSeit dieser Woche sind in unserer Kanzlei schon 5 Abmahnungen der Kanzlei Winterhoff (http://www.rechtsanwalt-winterhoff.de/) im Namen der PROFIL PR und Werbeagentur GmbH wegen angeblichen Impressumsverstößen auf Webseiten von Werbeagenturen eingegangen.

Die Abmahnungen gleichen sich in weiten Teilen und zeichnen sich dadurch aus, dass nicht erkennbar ist, um welche Internetseite es sich denn genau handeln soll. Allein aus diesem Grund dürften die Abmahnungen nach unserer Einschätzung schon formell unwirksam sein, da sie nicht dem Bestimmtheitsgebot genügen. Die abgemahnten Agenturen können gar nicht erkennen, um welche Seite es sich genau handeln soll. Der Zusatz (Homepage) ist auch nicht aufschlussreich.

Bildnachweis: Mister Vertilger / PHOTOCASE

Die Abmahnungen sehen wie folgt aus:

Abmahnung Winterhoff1

Abmahnung Winterhoff

Wir raten dazu, die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterzeichnen und nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu verhindern. Darüber hinaus sollte man eine Zahlung an die Abmahnkanzlei Winterhoff vermeiden und spezialisierte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Insofern die angeblichen Verstöße nicht vorliegen, sollte man die eigenen Anwaltskosten von der Kanzlei Winterhoff zurückfordern. Es könnte eine unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorliegen, die Schadensersatzansprüche der abgemahnten Werbeagentur auslösen könnte. Darüber hinaus empfiehlt es sich, einen Basis-Website-Check durchführen zu lassen, um derartigen Abmahnkanzleien und ihren Auftraggebern nicht den geringsten Anlass für eine Abmahnung zu geben.


Geschrieben von: Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt IT-Recht

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Kommentare   

 
+2 #4 Margot Kirsch 2012-10-29 12:06
Hallo und guten Tag, Herr Dury
Auch ich habe vergangene Woche solch eine Mahnung erhalten. Das Anschreiben und die Unterlassungser klärung sind absolut identisch mit den hier gezeigten. Und auch auf meinen Webseiten waren die Angaben völlig korrekt! Ein Telefonanruf in der Agentur zeigte, dass die Rechtsanwaltska nzlei dort "ein kleines Büro" hat! Herr Winterhoff wollte mich zurückrufen, was er bis dato nicht tat. Und deren Webseite ist seit 3 Tagen offline ;-) Alles ganz fein! Nach dem Motto: man kann es ja mal versuchen!!!

Beste Grüße aus Saarbrücken
Margot Kirsch
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+3 #3 Jotbe 2012-10-26 18:09
Habe den Geschäftsführer der Agentur zusammen mit dem Anwalt googelt – Das sind offenbar Freunde im Rotary Club Erfurt... alles irgendwie unschön.

http://www.rotary-erfurt.de/index.php?option=com_content&task=blogsection&id=10&Itemid=36
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+3 #2 Schmitt 2012-10-26 11:50
Guten Tag Herr Dury,

auch ich wurde mit dem gleichen Schreiben überrascht. Und auch bei mir liegt kein Fehler im Impressum vor.

An dem Tag, als ich dieses Schreiben erhielt, war ich auf der Website dieses RA Winterhoff, die seit zwei Tagen komischerweise nicht mehr erreichbar ist.

Solche Leute braucht keiner!
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+7 #1 Chris 2012-10-26 10:48
Hallo Herr Dury,

wirklich interessant zu lesen...
Auch wir haben das gleiche Schreiben erhalten- exakt mit dieser Formulierung und dem gleichen Abmahngrund.

Interessant war für uns auch, dass die Zweigstelle des Rechtsanwaltes identisch mit der Adresse des abmahnenden Unternehmens ist.

Sollte sich Hr. Dipl.Jur Peter Winterhoff dazu entscheiden (oder sein Mandant) hier wirklich eine einstweiligen Verfügung erwirken zu wollen, werden wir Ihm gerne entgegentreten, denn seine sog. Abmahnung entbehrt in der Tat jeglicher Grundlage und weist - wie Sie ja bereits korrekt festgestellt haben - auch noch grobe Formfehler auf.

Ganz davon abgesehen, dass bei uns nicht mal ein Fehler im Impressum vorliegt ... hier wurde einfach nur mal ein Versuch gestartet Geld in die Kasse zu bringen! Sehr traurig!
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