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Google hat Link geändert – ggf. Anpassungen an Ihrer Datenschutzerklärung notwendig

Google hat Link geändert – ggf. Anpassungen an Ihrer Datenschutzerklärung notwendig Google hat Link geändert – ggf. Anpassungen an Ihrer Datenschutzerklärung notwendig
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 20.11.2018

Es ist gut möglich, dass Sie Anpassungen an Ihrer Datenschutzerklärung vornehmen müssen, falls Sie Google-Dienste auf Ihrer Website verwenden. Von den Änderungen betroffen nur die Webtracker Google-Analytics oder Google Tag Manager. In der Datenschutzerklärung muss ein Satz mit dem Link zu den Google Datenschutzbestimmungen ausgetauscht werden.

Was muss in meiner Datenschutzerklärung geändert werden?

– Google Analytics:

Es muss der letzte Satz in der Klausel Google-Analytics ausgetauscht werden.
Vorher: „Die Sicherheits- und Datenschutzgrundsätze von Google-Analytics finden Sie unter https://www.google.com/intl/de/analytics/learn/privacy.html“.
Jetzt: Die Sicherheits- und Datenschutzgrundsätze von Google finden Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de.
Bitte achten Sie darauf, dass der Link funktioniert und anklickbar ist.
So sehen die Änderungen aus:

– Google Tag Manager:

Es muss der letzte Satz in der Datenschutzerklärung von Google Tag Manager ausgetauscht werden.
Vorher: „Die Sicherheits- und Datenschutzgrundsätze von Google-Analytics finden Sie unter https://www.google.com/intl/de/analytics/learn/privacy.html“.
Jetzt: Die Sicherheits- und Datenschutzgrundsätze von Google finden Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de.
Bitte achten Sie darauf, dass der Link funktioniert und anklickbar ist.
So sehen die Änderungen aus:

Zur Erläuterung: Warum wurde die Datenschutzerklärung von Google geändert?

Während Google früher meistens zu jedem einzelnen Produkt eine einzelne Datenschutzerklärung auf der Website bereithielt, gibt es jetzt nur noch eine Datenschutzerklärung für alle Google-Produkte unter https://policies.google.com/privacy?hl=de. Eine eigene Datenschutzerklärung zu Google Tag Manager gab es jedoch bislang noch nicht, wir haben an dieser Stelle auf die eng verbundenen Datenschutzbestimmungen von Google-Analytics verwiesen. Nun hat Google nur noch eine einzige Datenschutzerklärung für alle Google-Produkte.

Kann ich eine neue Datenschutzerklärung bekommen, da ich mir beim Ändern des Satzes nicht sicher bin?

Selbstverständlich. Schreiben Sie uns einfach an und wir schicken Ihnen umgehend ein Angebot zu. Update-Kunden werden natürlich im Rahmen der gebuchten Pakete versorgt.

Was passiert, wenn ich die Änderungen nicht umsetze?

Eine Datenschutzerklärung sieht vor, dass der Seitennutzer optimal über die Datenverarbeitung der aufgerufenen Website informiert. Hierzu gehört auch, dass der Seitennutzer sich bei Google direkt über die Datenverarbeitung in einer ausführlicheren eigenen Datenschutzerklärung informieren kann. Dies ergibt sich aus dem Transparenzgebot in Art. 12 DSGVO. Sofern dies jedoch nicht umgesetzt wird, sehen wir derzeit keine große Abmahngefahr, können eine diesbezügliche Abmahnung jedoch nicht gänzlich ausschließen. Dies liegt daran, dass Google-Produkte derzeit sehr im Fokus der Aufsichtsbehörden und Abmahnern stehen.

Fazit: Anleitung – Was muss ich tun?

  1. Klausel Google-Analytics oder Google Tag Manager in der Datenschutzerklärung suchen.
  2. Letzten Satz der Klausel Google-Analytics oder Google Tag Manager (Die Sicherheits- und Datenschutzgrundsätze von Google-Analytics finden Sie unter https://www.google.com/intl/de/analytics/learn/privacy.html) austauschen durch:
    Die Sicherheits- und Datenschutzgrundsätze von Google finden Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de.
  3. Testen, ob der Link zur Datenschutzerklärung funktioniert und anklickbar ist.

Bildquelle: © www.Datenschutz-Stockfoto.de