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Änderungen bei Ebay: HTTPS-Standard für Angebote und Links zu externen Seiten

Änderungen bei Ebay: HTTPS-Standard für Angebote und Links zu externen Seiten Änderungen bei Ebay: HTTPS-Standard für Angebote und Links zu externen Seiten
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 04.10.2017

Als Ebay-Händler sollten Sie zwei wichtige aktuelle Änderungen beachten. Bei der ersten Änderung geht es um die Pflicht zur Einbindung von sicheren Inhalten über SSL und in der zweiten Änderung geht es um das Verbot der externen Verlinkung. In diesem Beitag erklären wir Ihnen, was es zu beachten gibt.

HTTPS-Standard für Ebay-Angebote und nachgeladene Inhalte

Wenn Sie bei Ebay verkaufen, sollten Sie ab sofort sicherstellen, dass Sie keine unverschlüsselten http-Inhalte mehr einbinden. Ebay gibt nun vor, dass der sicherere https-Standard verwendet werden muss. Sie müssen also prüfen, ob Ihr Hoster und ggf. Ihre Partnerfirmen diesen SSL-Standard unterstützen. Nur so verhindern Sie, dass Ebay und der Browser des Kundens Sicherheitshinweise anzeigt. Diese Sicherheitshinweise führen in der Regel zu einem Kaufabbruch.
Lt. Ebay werden diese Sicherheitshinweise ab Oktober 2017 beim Aufrufen von HTTP-Inhalten ausgegeben. Ebay empfiehlt allen Händlern, die eigenen Angebote ab sofort mit dem Tool vom i-Ways  zu prüfen.
Ab Februar 2018 wird der Marktplatz Artikelbeschreibungen, in denen HTTP-Inhalte enthalten sind, nur noch verkürzt anzeigen. Die vollständige Artikelbeschreibung kann aber trotzdem dann durch Anklicken aufgerufen werden.

Verbot des Verlinkens auf externe Seiten

Weiterhin sind ab sofort externe Links verboten. Ebay will damit wohl verhindern, dass Kunden auf externe Seiten, wie z.B. Online-Shops gelotst werden. Aus der Sicht von Ebay ist dieses Vorgehen zwar verständlich, da der Plattform so Umsatz verloren geht. Für die Händler ist das jedoch mit Problemen verbunden.

Laut Ebay ändert sich folgendes:

Ab September 2017
• Die Einbindung von Kontaktinformationen in Artikelbeschreibungen, Bildern und in eBay Shops ist untersagt.
• Ihre Kontaktinformationen sind für Käufer weiterhin sichtbar; sie werden im Verkäuferprofil angezeigt.
• Die Einbindung bestimmter Links in Artikelbeschreibungen ist untersagt.
Ende 2017
• Damit Links in Ihren Artikelbeschreibungen zukünftig weiterhin korrekt funktionieren, müssen Sie das Attribut target=“_blank“ enthalten.
Ab sofort:
• Löschen Sie in Ihren aktiven Angeboten in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in eBay Shops außerhalb des Impressums alle Kontaktinformationen und binden Sie diese nicht länger in neue Angebote ein.
• Entfernen Sie Links zu externen Websites und binden Sie keine mehr in neue Angebote ein. Informieren Sie sich im Abschnitt Änderungen über Ausnahmen.
• Ergänzen Sie in zugelassenen Links das Attribut target=“_blank“.

Unseren Ebay Rechtstexte Kunden raten wir daher, die Links zu uns in unserem Urheberhinweis aus den Rechtstexten zu entfernen. Wir empfehlen innerhalb Ebays folgenden Hinweis unter unseren Rechtstexten:

Erstellt von:
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