
Abmahnfalle: Link zur OS-Plattform der EU funktioniert nur n[...]
Ab dem 01.Oktober 2016 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die Auswirkungen auf die meisten Online-Shop AGB haben wird. Zukünftig können Verbraucher, online abgeschlossene Verträge, auch in der Form kündigen, in dem der zu Grunde liegende Vertrag geschlossen wurde. In den meisten Fällen dürfte also für eine Kündigung eine einfache E-Mail ausreichen. Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ein Schriftformerfordernis (unterschriebener Brief) vorschreiben, werden damit ab dem 01. Oktober 2016 unwirksam und können abgemahnt werden. Wir haben bereits alle unsere Update-Kunden, zusammen mit dem Update vom 07.01.2016 bzgl. der ODR-Verordnung versorgt. Lesen Sie den kompletten Beitrag bei unserem Kooperationspartner, der IT-Recht Kanzlei DURY.
Bildnachweis: agb – © ferkelraggae – fotolia.com
Falls Sie unsicher sind, sollten Sie sich spezialisiert beraten lassen, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.
Johnny Chocholaty LL.B. ist Wirtschaftsjurist und Geschäftsführender Gesellschafter bei der Website-Check GmbH. Außerdem ist er vom TÜV-Rheinland zertifizierter interner und externer Datenschutzbeauftragter. Johnny Chocholaty ist verantwortlich für die Betreuung von mehr als 2.000 Website-Check Kunden im In – und Ausland.
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