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Datenschutzbehörden gehen gegen Facebook-Fanpages vor

Datenschutzbehörden gehen gegen Facebook-Fanpages vor Datenschutzbehörden gehen gegen Facebook-Fanpages vor
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 21.05.2019

Deutsche Datenschutzbehörden wollen gegen Fanpages auf Facebook vorgehen, da ein rechtssicheres Betreiben einer solchen Seite, nach deren Ansicht, momentan nicht möglich ist. Das liegt jedoch an Facebook selbst und nicht an den Betreibern solcher Fanpages. Die Datenschutzaufsicht Berlin fordert Betreiber von Facebook-Fanseiten nun dazu auf, einen Fragenkatalog zu beantworten, der 15 Fragen zum datenschutzkonformen Betrieb dieser Seiten enthält.

Probleme der aktuellen Rechtslage

Bereits 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGh) in einem Urteil entschieden, dass die Betreiber von Facebook-Fanseiten mitverantwortlich für das datenschutzkonforme Verarbeiten von Nutzerdaten sind. Diese bekommen nämlich von Facebook Statistiken bereitgestellt, die zum zielgruppengerechten gestalten der Seite genutzt werden.

Darüber hinaus bestehen durch die gemeinsame Verantwortlichkeit Rechenschaftspflichten, wie die Information über Umfang und Art der Datenverarbeitung, die die Unternehmen auf ihrer Fanseite angeben müssen. Dabei ist jedoch noch unklar, wie diesen Informationspflichten vollumfänglich nachgegangen werden kann, auch wenn die dafür benötigten Erhebungen von Facebook kommen und nicht in den Händen der Unternehmen liegen.

Eröffnung von Musterverfahren

Aufgrund der Zuständigkeit der irischen Datenschutzbehörden kann man von Deutschland aus nicht direkt gegen Facebook aktiv werden sondern es muss ein Umweg über deutsche Betreiber von Fanseiten bzw. Unternehmen gegangen werden. Um eine gerichtliche Klärung zu erlangen wird nun ein Musterverfahren eröffnet, das sich mit allen Einzelheiten des Kernproblems „Datenschutz bei Facebook-Fanpages“ beschäftigt. Allerdings werden sich Datenschutzbehörden zuerst mit den Fanseiten der öffentlichen Stellen beschäftigen, bevor private Betreiber angesprochen werden.

Was können Fanpage-Betreiber tun?

Da noch keine Lösung des Problems vorliegt, wie Betreiber solcher Seiten ihren Informationspflichten gerecht werden können, ist ein absolut rechtskonformes Betreiben einer Facebook-Fanpage nicht möglich. Das bedeutet, dass eine Abmahnung nur durch das Abschalten der Fanpage zu 100 Prozent ausgeschlossen werden kann. Eine drohende Abmahnwelle ist jedoch unwahrscheinlich, da Facebook Daten angeblich anonymisiert, bevor sie weitergegeben werden. Das würde bedeuten, dass eine Fanpage vorerst weiter betrieben werden kann, bis eine finale Lösung vorliegt.

Fazit

Da sich die Datenschutzbehörden zuerst mit den Fanpages der öffentlichen Stellen befassen, können Unternehmen abwarten, bis eine Lösung gefunden wurde und diese dann für ihre eigenen Fanseiten anwenden. der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg schreib hierzu auf Twitter: „Verhältnismäßig heißt jedenfalls: Erst setzen wir uns mit öffentlichen Stellen auseinander, die Fanpages betreiben. Private anbieter sprechen wir danach an.“ Das Thema sollte jedoch genau verfolgt werden, da auch private Stellen angesprochen bzw. abgemahnt werden, nachdem die öffentlichen Stellen abgearbeitet wurden. Der Fragenkatalog der Datenschutzbehörde Berlin kann zur ersten Einschätzung der eigenen Seite genutzt werden.

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