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Redesign bei mobilen Facebook-Seiten – Was Sie jetzt beachten müssen

Redesign bei mobilen Facebook-Seiten – Was Sie jetzt beachten müssen Redesign bei mobilen Facebook-Seiten – Was Sie jetzt beachten müssen
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 26.04.2013

cat-annoucement-resourcesFacebook hat kürzlich ein weiteres Redesign der mobilen Fassungen der Facebook-Seiten (Facebook-Fanpages) eingeführt. Die Ansicht der Facebook-Fanpages auf Smartphones wurde wieder einmal verändert. Die zahlreichen deutschen Unternehmen, die Facebook zur Kundenkommunikation und als Informations- bzw. Werbekanal nutzen, müssen auch bei Facebook den Anforderungen des Telemediengesetzes genügen und ein Facebook-Fanpage Impressum vorhalten.  Da das neue Design der mobilen Facebook-Fanpages dazu geführt hat, dass bisherige Lösungen wie z.B. Facebook-Fanpage Impressum Apps teilweise nicht mehr funktionieren, besteht für deutsche Seitenanbieter bei Facebook ein akuter Handlungsbedarf.


Lesen Sie hier, was sich geändert hat und wie Sie Ihre Facebook-Seite rechtskonform anpassen können. Wir haben eine ausführliche Anleitung für Sie vorbereitet.

Bildachweis: Facebook (https://newsroom.fb.com/Photos-and-B-Roll/265/Announcement-Resources)

Das neue mobile Design der Facebook-Fanpages, das bislang nur unter der iOS-App zu sehen ist, stellt sich für die Nutzer der Seiten zwar als wesentlich einfacher und klarer dar, allerdings hat die schlanke Neuaufmachung einen entscheidenden Nachteil: Die bislang zur Platzierung eines Links zum Impressum (genauer: Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG) genutzte Info-Box musste weichen und ist nicht mehr verfügbar. Zudem sind Links in der kurzen Beschreibung – jedenfalls unter der bislang verfügbaren iOS-Version der Facebook-Fanpages nicht mehr anklickbar.
Einen Überblick über die Designänderungen bietet Facebook in der offiziellen Ankündigung des Redesigns vom 23. April 2013. Die Seitenbeschreibung ist an die Stelle der Info-Box gerückt. Eine weitere Neuerung ist, dass der Impressumslink im Bereich „weitere Informationen“ in der mobilen Fassung der Facebook-Fanpages nicht mehr anklickbar ist. Die Änderungen betreffen zunächst die iOS-Variante der Facebook-Fanpages in der Facebook-App. Die Umstellung der Android-Version soll zeitnah folgen.
Da die bisherige Stelle zur Platzierung des Impressums bzw. des Impressumslinks entfallen ist, stehen Seiten-Anbieter vor einem Problem:
Die Anbieterkennzeichnung, die gem. § 5 TMG für die Nutzer der Seite leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss, ist nun gerade nicht mehr leicht erreichbar! Es drohen Abmahnungen.

Was bei der Suche nach einer neuen Lösung zu berücksichtigen ist:

Das Anbieter mobiler Internetangebote genauso von der Anbieterkennzeichnung und den in § 5 TMG geregelten Vorgaben betroffen sind, hat das OLG Hamm bereits vor drei Jahren entschieden (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2010, Az. I-4 U 225/09)

Die Antragsgegnerin haftet für das gegenüber den Nutzern der Apple Endgeräte gesetzwidrige Verhalten auch ohne Kenntnis von der Darstellung des Angebots. Wird ein auf einer Handelsplattform eingestelltes Angebot vom Betreiber der Plattform automatisch für den Abruf durch mobile Endgeräte optimiert und kommt es beim mobilen Abruf dazu, dass Pflichtangaben wie das Bestehen des Widerrufsrechts oder die Anbieterkennzeichnung nicht mehr angezeigt werden, so haftet der Anbieter des Angebots wettbewerbsrechtlich, ohne dass es seinerseits auf ein eigenes Verschulden ankäme (vgl. Krieg, Anmerkung zu LG Köln, Urteil vom 6. August 2009 –31 O 33 /09, jurisPR-ITR 1/2010 Anm. 4).

Wie das Landgericht Aschaffenburg mit Urteil vom 19. August 2011 (Az. 2 HK O 54/11) entschieden hat, ist der „Info-Bereich“ kein geeigneter Ort für eine rechtskonforme Einbindung des Impressums (siehe auch unser Beitrag vom 13.02.2013).

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Telemediengesetz müssen aber der Dienstanbieter mit Namen, Anschrift und bei juristischen Personen die Rechtsform sowie der Vertretungsberechtigte leicht erkennbar sein. Hier ist beim Facebook-Auftritt selbst, lediglich die Anschrift sowie die Telefonnummer, der Name, nicht aber die Gesellschaftsform und die Vertretungsberechtigten direkt erkennbar. Nach den Angaben des Geschäftsführers der Antragsgegnerin kam man über den Punkt „Info“ zur Webseite und damit zum Impressum. Die leichte Erkennbarkeit ist damit aber nicht gegeben.

Und auch der BGH hat sich schon seine Gedanken zur Anbieterkennzeichnung gemacht und mit Urteil vom 20.7.2006 (Az. I ZR 228/03) entschieden, dass Nutzer das Impressum stets mit maximal zwei Klicks erreichen können müssen, damit die leichte Erreichbarkeit erfüllt ist.

Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links „Kontakt“ und „Impressum“), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.

Anleitung zur Erstellung eines rechtskonformen Facebook-Fanpage Impressums: Wie Sie auch eine neue mobile Facebook-Seite einfach rechtssicher machen

Für die neugestalteten Facebook-Fanpages unter iOS bieten sich folgende Möglichkeiten zur rechtssicheren Einbindung des Impressums:
Als geeigneter Ersatz für die Stelle zur Platzierung des Impressums bietet sich nunmehr die Seitenbeschreibung an, die den Platz der Info-Box eingenommen hat.

  • Gehen Sie in den Adminbereich Ihrer Facebook-Fanpage und rufen dort die „allgemeinen Seiteninformationen auf“.
  • Achtung! Da in der Seitenkategorie „Lokale Unternehmen“ im oberen Bereich der Facebook-Seite nicht mal die Seitenbeschreibung, sondern lediglich die Anschrift und die Öffnungszeiten angezeigt werden, ist die Wahl einer anderen Kategorie notwendig.
  • Schreiben Sie in das Feld „kurze Beschreibung“ nun „Impressum“. Nutzer, die die Facebook-Fanpage über einen normalen Browser aufrufen, können anschließend auf diesen Bereich der Seite (Kurzbeschreibung) klicken und gelangen anschließend zum „Impressum“. Alternativ kann in der Kurzbeschreibung auch weiterhin mit einem Link zum Impressum Ihrer eigentlichen Webseite gearbeitet werden.
  • In dem eigentlichen Feld „Beschreibung“ können Sie die rechtlich erforderlichen Angaben des Facebook-Fanpage Impressums (nach entsprechender Einleitung mittels Überschrift  „Impressum“) einfügen.  Mobilen Nutzern wird in der iOS-App diese Überschrift aus der ausführlichen Beschreibung angezeigt. Mit einem Klick können die mobilen Nutzer sich das ganze Impressum in der Beschreibung anzeigen lassen.

Das Problem der nichtanklickbaren Impressumslinks ist damit gelöst.
Somit sollte sowohl die Desktop-Fassung als auch die mobile Version Ihrer Facebook-Fanpage das Facebook-Fanpage Impressum anzeigen. Testen Sie Ihre Eingaben, um Fehler auszuschließen.

Zusammenfassung zu rechtskonformen Facebook-Fanpage Anbieterkennzeichnungen:

  • Facebook hat die mobilen Facebook-Seiten mit einem neuen Design versehen.
  • Dabei ist die Info-Box bzw. der Bereich „Info“ weggefallen und Links im Bereich „kurze Beschreibung“ sind nicht mehr anklickbar.
  • Bislang sollten Facebook-Seiten-Anbieter ihr Impressum in eben dieser Infobox verlinken.
  • Nun muss eine Umstellung durchgeführt werden, damit die mobile Facebook-Seite weiterhin rechtskonform ist (siehe Beschreibung oben).
  • Die Änderung betrifft bislang nur mobile Seiten und zunächst nur die Nutzer der iOS-App.
  • In der kurzen Beschreibung kann auch weiterhin mit einem Link zum Impressum gearbeitet werden, da die Desktopversion von der Änderung bislang nicht betroffen ist. Links sind hier auch weiterhin klickbar. Bei der mobile Facebook-Seite wird direkt die ausführliche Beschreibung angezeigt.

Ausblick – Wie wird sich das Thema der Anbieterkennzeichnungen bei Facebook-Fanpages entwickeln?

Facebook wird wohl auch künftig immer wieder mit neuen Designs überraschen, ohne sich um die Anforderungen des deutschen Rechts zu kümmern. Sie müssen sich also auch in Zukunft auf Änderungen gefasst machen und immer die rechtssichere Gestaltung Ihrer Facebook-Fanpage im Blick behalten. Infos zu diesen und anderen Neuigkeiten erhalten Sie wie gewohnt in unserem Blog.

Wenn Sie Fragen zur rechtssicheren Gestaltung von Facebook-Fanpages haben, können Sie sich auch an uns wenden oder einen „Social Media Check“ buchen, damit wir Sie bei er rechtskonformen Einrichtung Ihrer Facebook-Fanpage unterstützen können.


Wenn Sie weitere Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Checks anbieten. In unseren Website-Checks erhalten Sie neben einem Prüfungsprotokoll Ihrer Internetseite auch anwaltlich geprüfte Rechtstexte. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.