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Klausel aus Impressums-Generator im Online-Shop abgemahnt (LG Arnsberg, Urteil vom 03.09.2015, Az. I-8 0 63/15)

Klausel aus Impressums-Generator im Online-Shop abgemahnt (LG Arnsberg, Urteil vom 03.09.2015, Az. I-8 0 63/15) Klausel aus Impressums-Generator im Online-Shop abgemahnt (LG Arnsberg, Urteil vom 03.09.2015, Az. I-8 0 63/15)
Autor: Benjamin Schmidt

Veröffentlicht: 21.10.2015

Impressumsgenerator Klausel abgemahntViele Internetseitenbetreiber fragen sich, ob es nicht ausreichend ist, sich die Rechtstexte selbst zu generieren. Hierzu gibt es im Internet viele verschiedene Angebote, welche auf den ersten Blick wirken, als wären Sie für Ihre Internetseite in rechtlicher Hinsicht ausreichend. Diese „Gefühl der Sicherheit“ ist jedoch nicht nur trügerisch, sondern auch hochgradig gefährlich. Auf die durch die Gefahren bei der Verwendung von Rechtstextgeneratoren wird im folgenden Blogbeitrag näher eingegangen. Bildnachweis: Impressum  – © marco2811 fotolia.com 

Im Internet gibt es unzählige Impressums-Generatoren. Bei einer Impressum Testerstellung konnte jedoch keiner der Generatoren zu 100% überzeugen. Viele Impressumsgeneratoren werben damit, dass Sie innerhalb kürzester Zeit ein rechtssicheres Impressum erhalten. Dafür haften möchte jedoch kein Betreiber. So stehen Sie im Falle einer Abmahnung vor einem großen Kostenrisiko.
Das Problem bei den meisten Impressums-Generatoren besteht vor allem darin, dass die vielen Besonderheiten des TMG und der Rechtsprechung nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Beispiel: Impressum einer GmbH & Co. KG
So hat zum Beispiel bei unserem Test keiner der Impressumsgeneratoren die Besonderheiten der GmbH & Co. KG richtig dargestellt. Die GmbH & Co KG besteht aus zwei im Impressum getrennt voneinander anzugebenden Gesellschaften.

Risiko: Disclaimer und Haftungsausschlüsse im Impressum
Ebenso sind bei fast allen Impressumsgeneratoren Disclaimer angehängt, die in der Regel zumindest aus rechtlicher Sicht unnötig sind. Ein bei fast jedem Generator zu findender Disclaimer umfasst den Ausschluss für Linkhaftung. Zum Risiko dieses Disclaimers haben wir bereits 2011 ausführlich in unserem Blogbeitrag „Linkhaftung – Hyperlinks auf der Website – Was ist zu beachten?“ berichtet.

Besondere Problematik bei Online-Shops:
Bei der Verwendung mancher Disclaimer aus den Rechtstextgeneratoren besteht als Shop-Betreiber sogar ein erhöhtes Risiko abgemahnt zu werden. So hat unlängst das Landgericht Arnsberg in seinem Urteil vom 03.09.2015 (Az. I-8 0 63/15) entschieden, dass der häufig in einem generierten Impressum zu findende Disclaimer

„Inhalt des Onlineangebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.“

als wettbewerbswidrig eingestuft werden kann. Das LG geht davon aus, dass durch eine solche Formulierung der Shop-Betreiber in unzulässiger Weise von möglichen Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen abweichen könnte. Das LG interpretiert die Klausel als Bestandteil der AGB. Laut Ansicht des Gerichts verstößt die als AGB ausgelegte Klausel zusätzlich gegen das Transparenzgebot des § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB.

„Datenschutzhinweise“ im Impressum
Ein weiteres Problem bei Impressumsgeneratoren ist die Tatsache, dass bei fast alle Generatoren eine „Datenschutzerklärung“ an das Impressum angehängt wird.
Die „Datenschutzerklärungen“ sind inhaltlich nicht nur fragwürdig, sondern auch abmahngefährdet. Nach unserer Ansicht ist die Datenschutzerklärung im Rahmen einer eigenständigen Verlinkung auf einer eigenen Unterseite aufzunehmen. Ausführungen im Impressum sehen wir als unwirksam an. Eine Datenschutzerklärung muss zusätzlich umfangreich auf die datenschutzrechtlichen Belange der Nutzer eingehen.
Die durch die Generatoren erstellte „Datenschutzerklärung“ ist nicht nur fehl platziert, sondern beinhaltet auch viele inhaltliche Fehler. So fehlen unter anderem bei fast allen Generatoren die notwendigen Opt-Out Tools für Google Analytics. Allgemeine Ausführungen zu Datenschutz reichen im Zweifelsfall nicht aus, um teure Abmahnungen zu umgehen.

Fazit:

Wir raten Ihnen auf den Einsatz von Generatoren zu verzichten. Ein generiertes Impressum ist zwar besser als kein Impressum, jedoch raten wir aus Gründen der Vorsicht sich bei der Erstellung Ihres Impressums durch Spezialisten beraten zu lassen. Diese liefern Ihnen in der Regel nicht nur die Rechtstexte, sondern übernehmen sogar die Haftung. Gerade als Online-Shop Betreiber müssen Sie mit Blick auf das neue Urteil des LG Arnsberg besonders aufpassen.
Worauf Sie achten müssen, wenn Sie als Laie Ihr Impressum selbst erstellen wollen, haben wir für Sie in unserem Beitrag „Impressum erstellen – Wie Sie teure Abmahnungen vermeiden“ zusammengefasst.