News

Kleine Leistungen für Onlinebewertungen gelten als Beeinflussung

Kleine Leistungen für Onlinebewertungen gelten als Beeinflussung Kleine Leistungen für Onlinebewertungen gelten als Beeinflussung
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 18.07.2019

Ein Streit um Bewertungen in sozialen Netzwerken zwischen zwei Whirlpool-Händlern gipfelte in einem Urteil des Landgericht Frankfurt (Az.: 6 U 14/19). Demnach gelten bereits sehr geringe Leistungen für Onlinebewertungen wie z.B. ein los in einem Gewinnspiel als Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Zielgruppe. 

Streit um Bewertungen

Im aktuellen Fall liegen zwei unlautere Handlungen vor. Der Beklagte versprach für die Abgabe einer Bewertung die Erhöhung der Chance, bei einem Social Media-Gewinnspiel zu gewinnen. Dabei handelt es sich um ein übliches Gewinnspiel, die in hohem Maße auf sozialen Netzwerken veranstaltet werden, wobei die Seite  meistens geliket werden muss und eine weitere Person markiert werden soll. Hier versprach der Veranstalter für die Abgabe einer Bewertung jedoch ein weiteres Los, was die Gewinnchance erhöht. Diese geringfügige Leistung gilt als Beeinflussung und erfüllt die Kriterien einer Schleichwerbung. 

Angabe der Gesamtbewertungen irreführend 

Der Beklagte ist auf mehreren Netzwerken aktiv. Dabei warb er auf jeder einzelnen Plattform mit der Gesamtbewertung. Das bedeutet, dass auf einer Plattform die Bewertungen aller Anderen angezeigt und die daraus resultierende Gesamtnote angegeben wird. Das Werben mit Gesamtbewertungen, in die auch „gekaufte“ Bewertungen eingeflossen sind stellt eine Irreführung dar und ist als Schleichwerbung anzusehen. Durch die Berufung musste das OLG Frankfurt das Urteil fällen. 

Fazit

Nachdem kürzlich mehrere Influencer teilweise sogar ohne Gegenleistung für ein Vergehen wegen Schleichwerbung tief in die Tasche greifen mussten, muss eine geringfügige Gegenleistung in Zusammenhang mit irreführender Werbung mit „gekauften“ Bewertungen auch als Schleichwerbung angesehen werden und entsprechend sanktioniert werden.


Falls auch Sie einen gewerblich genutzten Social Media-Account haben, den Sie rechtlich absichern möchten, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns. Mit unserem Social Media-Paket erhalten Sie alle nötigen Rechtstexte, die Sie vor teuren Abmahnungen und Bußgelder schützen. Zusammen mit unserem Partner der IT-Recht Kanzlei Dury sichern wir auch Gewinnspiele mit den nötigen Rechtstexten die Teilnahmebedingungen und AGB ab.