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Abmahnung Getty Images

Abmahnung Getty Images Abmahnung Getty Images
Autor: Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (IT-Recht)

Veröffentlicht: 03.07.2012

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Abmahnung Getty Images

Schnelle Hilfe bei Abmahnungen von Getty Images und anderen Bildagenturen – Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn eine Abmahnung von Getty Images oder einer anderen Bildagentur im Briefkasten liegt, ist der Schock oft groß. Viele Bildagenturen durchforsten das Internet mittlerweile mit speziellen Computerprogrammen weitgehend automatisiert nach Bildern aus der eigenen Bilddatenbank und erstellen bei einem Treffer eine Abmahnung.

Manche Bildagenturen beauftragen direkt eine spezialisierte Kanzlei wie z.B. Waldorf-Frommer; andere Agenturen gehen zunächst selbst gegen die angeblichen Urheberrechtsverletzungen vor.

Schadensersatzansprüche

Die Forderungen bei Bildabmahnungen belaufen sich oft auf 1000 bis 1500 EURO. Wenn die Bildagentur keine Anwaltskanzlei für die Abmahnung beauftragt, handelt es sich um den reinen Schadensersatz, ohne dass in diesem Betrag irgendwelche Anwaltskosten eingerechnet wären. Sollte man sich mit der Gegenseite nicht einigen, tritt bei vielen Bildabmahnungen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München in Erscheinung und fordert weiterhin die Zahlung des geforderten Betrages. Agenturen die Waldorf-Frommer bereits beauftragt haben sind z.B. auch Corbis und Masterfile Deutschland. Klar ist, dass die Forderung durch die Einschaltung von einer Anwaltskanzlei erheblich steigt, da nun auch Anwaltskosten eingefordert werden. Meist belaufen sich die Forderungen nach der Einschaltung einer Kanzlei auf ca. 1000 bis 2500 EURO.

Bildnachweis: © Cmon / Fotolia.com

Unterlassungserklärung

 

Auch wenn für den Empfänger einer Abmahnung meist der Eindruck entsteht, es gehe primär ums Abkassieren, ist der rechtliche Kernbestandteil der Bildabmahnungen ein Unterlassungsanspruch, so dass den Abmahnungen auch immer eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt ist. Selbstverständlich sollte man diese beigefügte Unterlassungserklärung aber nicht ungeprüft unterschreiben, da sie meist rechtlich nachteilhafte Regelungen für den Abgemahnten enthält.

Schadenspotential – Kostenrisiko

Wir haben schon eine große Anzahl Bildabmahnungen bearbeitet. In manchen Fällen erreichen uns Anfragen, bei denen in völliger Verkennung der Sach- und Rechtslage von unerfahrenen Anwälten davon abgeraten wurde, eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl der Nachweis des ordnungsgemäßen Bildrechteerwerbs nicht geführt werden kann und der Rechtsverstoß beweisgesichert ist.

Da die Gerichte pro Bild (Stockphoto) Streitwerte für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 6000 bis 10000 EURO ansetzen, besteht bei einem falschen Vorgehen ein erhebliches Prozesskostenrisiko. Erst durch Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung sinkt der Streitwert und damit auch das verbleibende Kostenrisiko auf ein erträgliches Maß.

Bei Bildabmahnungen ist die Beweislage meist relativ eindeutig, so dass es im Regelfall ratsam ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Nur wenn es sich bei dem in der Abmahnung thematisierten Bild um „User Generated Content“ handelt, also um einen Inhalt, den ein User auf der Seite hinzugefügt hat, haftet der Seitenbetreiber nicht unmittelbar. Erst wenn die Urheberrechtsverletzung eines Users nach Kenntnisnahme durch den Seitenbetreiber nicht beseitigt wird, beginnt die Haftung des Seitenbetreibers.

Vergleichsbereitschaft von Getty Images

Nach unserer Erfahrung ist es durchaus möglich, die Forderungen erheblich zu drücken, so dass es sich lohnen kann, Verhandlungen mit der Bildagentur aufzunehmen.

Sollten Sie auch eine Abmahnung einer Bildagentur erhalten haben, können Sie über das nachfolgende Formular Ihre Abmahnung zu uns hochladen, sie erhalten dann von uns einen kostenfreien Rückruf und eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung.


Wenn Sie weitere Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an  info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Checks anbieten. In unseren Website-Checks erhalten Sie neben einem Prüfungsprotokoll Ihrer Internetseite auch anwaltlich geprüfte Rechtstexte. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.