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Checkliste – Impressum

Checkliste – Impressum Checkliste – Impressum
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 10.05.2017

Eine Impressums-Checkliste für die rechtliche Überprüfung der Anbieterkennzeichnung haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Erfahrungsgemäß findet man folgende Fehler recht häufig:

1. Auf Internetseiten, die sog. journalistisch-redaktionelle Angebote beinhalten, muss für diese ein inhaltlich Verantwortlicher benannt werden. Dies schreibt § 55 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) zwingend vor. Die wenigsten Seitenbetreiber wissen aber, dass eine solche Pflicht besteht, sobald man beispielsweise eine Rubrik “News” oder “Aktuelles” betreibt oder einen Blog in seine Seite eingebunden hat. Dementsprechend oft fehlt die Pflichtangabe gem. § 55 Abs. 2 RStV in der Anbieterkennzeichnung.

2. Immer wieder kommt es vor, dass die Pflichtangaben zu Registereintragungen im Impressum nicht vorhanden sind oder nicht korrekt wiedergegeben werden. Eintragungen in das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister sind in der Anbieterkennzeichnung in der Regel anzugeben. Diese Informationen ermöglichen es interessierten Nutzern sich weitergehend über den Anbieter zu informieren – etwa über Unternehmen im Handelsregister (z.B. unter www.unternehmensregister.de). Auch beim Fehlen dieser Informationen droht eine Abmahnung.


Anforderung Erfüllt Irrelevant Nicht erfüllt
a) Name des Anbieters und des Vertretungsberechtigten, Rechtsform
b) Ladungsfähige Anschrift (ggf. der Niederlassung) des Anbieters, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse und ggf. Fax-Nr.
c) Registergericht und Registernummer (auch spezielle Register wie Vereinsregister)
d) Umsatzsteuer- und Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden
e) Name und Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen, falls journalistisch-redaktionelle Inhalte vorgehalten werden (bereits erforderlich bei Betrieb eines Blogs)
f) Zuständige Aufsichtsbehörde (falls eine Aufsichtsbehörde existiert)
g) Kammer (Nicht IHK oder HwK!), Berufsbezeichnung und berufsständische Regelungen, ggf. Ort der Berufsverleihung
h) Bei juristischen Personen auch Stamm- oder Grundkapital, wenn noch nicht vollständig eingezahlt; ggf. Auch Hinweis auf Abwicklung oder Liquidation
i) Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung sowie örtlicher Geltungsbereich
j) Verlinkung des Impressums:

leicht auffindbar, ständig verfügbar auf allen Unterseiten und als “Impressum” zu erkennen (max. zwei Klicks); nicht im Fußbereich der Seite verlinkt.

k) Keine rechtlichen Hinweise (Disclaimer) auf der Internetseite bzgl. Abmahnungen, Haftung für Links, etc.
l) ggf. Hinweis zu Online-Streitbeiliegungs-Portal der EU (nur bei Online-Shops notwendig)